Ländle CrossFit bietet unterschiedliche Vertragsmöglichkeiten:

Verträge mit einer Erstbindungsdauer von 6 oder 12 Monaten, sowie Blöcke mit 10 oder 50 Einheiten.

Folgendes gilt für Verträge mit festgelegter Erstbindungsdauer: (Blöcke siehe weiter unten)

  1. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und Ländle CrossFit beginnt mit dem ersten regulären Training und läuft über 12 oder 6 Monate.
  2. Der Vertragspartner, oder dessen Erziehungsberechtigte (wenn der Vertragspartner unter 18 Jahren ist) bestätigen, dass keine Gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme am Training entgegenstehen.
  3. Der Abschluss des Vertrages findet schriftlich über unsere “Onlineplattfrom” Pushpress statt.
  4. Wird der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der 6 oder 12 Monatsfrist SCHRIFTLICH gekündigt, verlängert er sich automatisch. Nach Ablauf der Erstbindung beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate! Die Kündigung muss über das Kündigungsformular beantragt werden welches auf der Website erhältlich ist. Das Kündigungsformular muss unterschrieben an christof@laendlecrossfit.com gesendet werden. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens folgen noch weitere 3 Monatsperioden / Abbuchungen.
  5. Die Kündigungsbedigungen gelten sowohl für das Mitglied wie auf für Ländle CrossFit.
  6. Pro 6 Monate können maximal drei Wochen Urlaub kompensiert werden, diese werden am Ende der Vertragslaufzeit angehängt bzw. in Form von Guthaben angeschrieben wenn sich mehrere Urlaubsperioden addieren.Die Berücksichtigung der Urlaubszeit kann nur bei vorheriger schriftlicher Mitteilung per Urlaubsformular, welches auf der Website erhältlich ist vermerkt werden.
  7. Bei Krankheit oder Verletzung kann der Vertrag auch längerfristig pausiert werden wenn ein ärztliches Attest vorliegt welches kein weiteres Training ermöglicht. Hierzu muss das Stilllegungsformular ausgefüllt werden welches auf der Website erhältlich ist.
  8. Ländle CrossFit behält sich 2 Wochen Betriebsurlaub pro Jahr vor.
  9. Das Sonn- und Feiertagsprogramm ist variabel je nach Trainerverfügbarkeit gestaltbar und kann ggf. entfallen.
  10. Es kann außerplanmäßig zum Entfall von Kursen kommen, wir bitten um Verständnis.
  11. Gewisse Kurse sind mit “ab 3 Anmeldungen” markiert. Diese können bei geringerer Nachfrage entfallen.
  12. Ländle CrossFit haftet nicht für Trainingsunfälle oder Gesundheitliche Schäden welche durch das Training entstehen.
  13. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung.
  14. Die Parkregeln und Tempo 20km/h im Gesamten Areal sind unbedingt einzuhalten.
  15. Wir informieren unsere Mitglieder über die aktuellen Box News per E-Mail.
  16. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben (für unseren Facebook und Instagram Kanal). Bist du damit nicht einverstanden informiere uns bitte schriftlich per E-Mail darüber und wir verwenden kein Bildmaterial von dir.
  17. Besitzt das Mitglied einen Chipschlüssel für das tägliche “Open Gym” gelten zusätzlich die Sonderregelungen welche im “Open Gym Formular” vereinbart wurden.
  18. Nach der Erstlaufzeit kann LändleCrossFit eine Beitragsanpassung um 1,5% jährlich durchführen. Die Erhöhung übersteigt dabei niemals den aktuellen Tarif.

Folgendes gilt für 10er oder 50er Blöcke:

Der 10er Block erlaubt zur Teilnahme an 10 Trainingseinheiten. Werden diese nicht innerhalb von 6 Monaten aufgebraucht verfallen die restlichen Einheiten.

Der 50er Block erlaubt zur Teilnahme an 50 Trainingseinheiten. Werden diese nicht innerhalb von 12 Monaten aufgebraucht verfallen die restlichen Einheiten.

  1. Der Teilnehmer, oder dessen Erziehungsberechtigte (wenn der Teilnehmer unter 18 Jahren ist) bestätigen, dass keine Gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme am Training entgegenstehen.
  2. Der Abschluss des jeweiligen Blockes findet schriftlich über unsere “Onlineplattfrom” Pushpress statt.
  3. Bei Krankheit oder Verletzung kann der jeweilige Block auch längerfristig pausiert werden wenn ein ärztliches Attest vorliegt welches kein weiteres Training ermöglicht. Hierzu muss das Stilllegungsformular ausgefüllt werden welches auf der Website erhältlich ist.
  4. Ländle CrossFit behält sich 2 Wochen Betriebsurlaub pro Jahr vor.
  5. Das Sonn- und Feiertagsprogramm ist variabel je nach Trainerverfügbarkeit gestaltbar und kann ggf. entfallen.
  6. Es kann außerplanmäßig zum Entfall von Kursen kommen, wir bitten um Verständnis.
  7. Gewisse Kurse sind mit “ab 3 Anmeldungen” markiert. Diese können bei geringerer Nachfrage entfallen.
  8. Ländle CrossFit haftet nicht für Trainingsunfälle oder Gesundheitliche Schäden welche durch das Training entstehen.
  9. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung.
  10. Die Parkregeln und Tempo 20km/h im Gesamten Areal sind unbedingt einzuhalten.
  11. Wir informieren unsere Mitglieder über die aktuellen Box News per E-Mail.
  12. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben (für unseren Facebook und Instagram Kanal). Bist du damit nicht einverstanden informiere uns bitte schriftlich per E-Mail darüber und wir verwenden kein Bildmaterial von dir.